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Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 23,99 € * | 8,00 € * / 1 Liter |
ab 2 | 22,99 € * | 7,66 € * / 1 Liter |
ab 3 | 21,99 € * | 7,33 € * / 1 Liter |
Inhalt: 3 Liter
inkl. MwSt. inkl. Versandkosten
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- Artikel-Nr.: CEL31770X3
3 X 1l Roundup Alphee Unkrautfrei Gebrauchsfertiges Mittel mit wurzeltiefer Wirkung gegen alle... mehr
Produktinformationen "3 X 1 l Roundup Alphee Unkrautfrei"
3 X 1l
Roundup Alphee Unkrautfrei
Gebrauchsfertiges Mittel mit wurzeltiefer Wirkung gegen alle Gräser und Unkräuter; Sprühflasche mit innovativem Sprühkopf (sprühen &
schäumen); Neubepflanzung bereits nach 2 Tagen möglich; Zur Kulturvorbereitung für Zierpflanzen und Zierrasen; Nicht bienengefährlich
KURZTEXT:
Roundup ALPHÉE ist eine gebrauchsfertige Spritzlösung und wirkt ausschließlich auf grünen Pflanzen als Blattherbizid.
BESCHREIBUNG:
Roundup ALPHÉE ist eine gebrauchsfertige Spritzlösung und wirkt ausschließlich auf grünen Pflanzen als Blattherbizid. Keine
Bodenwirkung. Wirkstoff wird innerhalb weniger Stunden aufgenommen und dann in der gesamten Pflanze bis in die Wurzeln verteilt.
GEBRAUCHSANLEITUNG:
Roundup® Alphée wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht
sichtbarer Belag entsteht (Aufwandmenge: 33 ml/m2). Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich durch Drehen an
der Düse einstellen. Regen ab 6 Stunden nach der Anwendung beeinträchtigt die Wirkung nicht. • Roundup ALPHÉE ist nicht selektiv.
Kontakt mit Kulturpflanzen vermeiden. • Volle Wirkung erst nach 2-3 Wochen sichtbar. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und
Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete u. -bestimmungen: •
Anwendung nur im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kernobst und Ziergehölzen. Dosierung: 33 ml/m². •
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter • Anwendungsbereich:
Ziergehölze (Zierpflanzenbau, Freiland), Kernobst (Obstbau, Freiland) • Anwendungstechnik: unverdünnt Spritzen,
Einzelpflanzenbehandlung Aufwand: 33 ml/m² | Düse auf gewünschte Sprühbreite stellen; Unkräuter aus 30 - 50 cm Abstand besprühen
• Anwendungszeitpunkt: Ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode BESONDERE HINWEISE: Temperaturbedingte
Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden
möglich. Um Abtrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen. Maximal 1 Anwendung während der Vegetationsperiode für die Kultur bzw. je
Jahr. WARTEZEITEN: Bei Kernobst 42 Tage; Roundup ALPHÉE kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen gebräuchlichen Kernobst-
Sorten eingesetzt werden. Freiland, Ziergehölze, Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Das umfassende
Wirkungsspektrum von Roundup Alphée Gut bekämpfbar u.a.: Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Bingelkraut, Distelarten,
Ehrenpreisarten, Fuchsschwanz, Gänsefuß, Giersch, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Knöterich,
Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Zaunwinde. Nicht bekämpfbar: Kleine Brennnessel, Weißklee, Mauerpfeffer, Acker
und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander.
Volle Wirkung erst nach 2 bis 3 Wochen sichtbar.
ZUSÄTZLICHER TEXT:
Hinweise zum Schutz der Umwelt Nicht auf unkrautfreiem Boden anwenden, da Wirkung nur über die grünen Pflanzenteile. Die
Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, ist nur mit Genehmigung
der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen
ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen, Wege, Hof- und Betriebsflächen sowie
sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe
von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern
ist nicht zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG).Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu
Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet
werden. Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel wird als
nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4). Das Mittel ist fischgiftig. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in
unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). Etwaige
Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies
gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung
glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten 1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen
Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren
Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei
denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr
der Abschwemmung nicht besteht 2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien
versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung
in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige
Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung
nicht besteht. Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel
sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebens- mittelsicherheit
(www.bvl.bund.de) zu beachten. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat
erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Es ist
sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Da die Anwendung und Lagerung des Mittel außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Erste Hilfe:
Beschmutzte Kleidung ablegen und vor Wiedergebrauch waschen. Nach Hautkontakt sofort mit Wasser und Seife abwaschen. Nach
Augenkontakt sofort mit viel Wasser mehrere Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
aufsuchen. Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen hervorrufen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Lagerung: Frostfrei lagern. Inhalt und Behälter einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Packungen mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für
Haushaltschemikalien abgeben. Packung nicht wiederverwenden. NICHT zur Anwendung im Rasen geeignet !
PRODUKT HINWEISE:
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch
nichtberufliche Anwender zulässig.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.
Zolltarifnummer: 38089327
Zulassungsnummer DE: 043959-00
Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: 7,2 g/l Glyphosat (0,72 Gew.-%) (als Isopropylaminsalz 9,7 g/l)
Was muss ich bei der Anwendung von Roundup im zeitigen Frühjahr oder im Herbst beachten?
Im zeitigen Frühjahr oder späten Herbst können starke Temperaturschwankungen sowie Nachtfröste auftreten, die zu Wirkungsverzögerungen führen können. Voraussetzung für optimale Wirkungserfolge ist ein deutlich sichtbares Wachstum der Unkräuter und Ungräser. Dann ist der Pflanzenstoffwechsel ausreichend aktiv, um Roundup bis in die Wurzel zu transportieren wo der Absterbeprozess beginnt. Zu niedrige Tages- und Nachttemperaturen, Frostereignisse, Trockenstress sowie zu geringe Blattmasse können die Wirkung von Roundup verringern.
Wählen Sie einen trockenen, möglichst windstillen Tag, um Roundup anzuwenden. Milde Temperaturen sind am besten geeignet. Die Temperatur sollte aber mindestens 10°C betragen.
Nicht bei Wind anwenden - die Abdrift kann möglicherweise Pflanzen beschädigen, die Sie nicht bekämpfen wollen
Nicht bei Regen anwenden oder wenn es innerhalb der nächsten 6 Stunden regnen sollte
Nicht bei Kälte anwenden
(nicht weniger als 10C - hierbei auch die Nachttemperatur beachten)
Nicht bei Hitze anwenden
(sollte nicht wärmer als 25C sein)
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P501 - Inhalt und Behälter gemäß den lokalen Abfallentsorgungsvorschriften entsorgen.
Ergänzendes Kennzeichnungselement: EUH410 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Gewässer nicht durch Produkt oder dessen Behälter kontaminieren. Ausbringungsgeräte nicht in der Nähe von
Oberflächengewässern reinigen.
Weiterführende Links zu "3 X 1 l Roundup Alphee Unkrautfrei"
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