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Menge | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
bis 1 | 23,49 € * | 93,96 € * / 1 Liter |
ab 2 | 22,99 € * | 91,96 € * / 1 Liter |
ab 4 | 21,99 € * | 87,96 € * / 1 Liter |
ab 6 | 20,99 € * | 83,96 € * / 1 Liter |
Inhalt: 0.25 Liter
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- Artikel-Nr.: CEL32850
250 ml Roundup Express Konzentrat Gegen Unkräuter; schnell sichtbare Wirkung nach bereits... mehr
Produktinformationen "250 ml Roundup EXPRESS Konzentrat"
250 ml
Roundup Express Konzentrat
Gegen Unkräuter; schnell sichtbare Wirkung nach bereits 1 bis 3 Stunden; Expresswirkung über das Blatt; Besonders ergiebiges
Konzentrat; Ohne Glyphosat
Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat ist ein vielseitiges Unkrautbekämpfungsmittel mit Blattkontaktwirkung zur Behandlung
unerwünschter Vegetation.
Es wird angewendet gegen Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.
Die schnell sichtbare Wirkung tritt bereits nach 1 bis 3 Stunden ein.
Nicht zur Anwendung im Rasen geeignet!
der Wirkstoff wird im Boden durch Mikroorganismen zersetzt.
Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat wirkt gegen die meisten Gartenunkräuter, wie zum Beispiel Hopfenklee (Medicago lupulina),
Ehrenpreis (Veronica-Arten), einjährige Brennnessel (Urtica), Weißer
Gänsefuß (Chenopodium album), Gemeines Kreuzkraut (Senecio vulgaris), Vogelmiere (Stellaria media), Schwarzer Nachtschatten
(Solanum nigrum), Gänsedistel (Sonchus-Arten), Schwarzer Senf (Brassica nigra), Gewöhnliches Bitterkraut (Picris hieracioides),
Weidenröschen (Epilobium-Arten), Hirtentäschel (Capesella bursa-pastoris), Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis),
Gewöhnlicher Erdrauch (Fumaria officinalis), Franzosenkraut, Taubnessel-Arten (Lamium species), Acker-Spörgel (Spergula arvensis), Einjährige Rispe (pfla annua).
Weniger gut bekämpfbar: Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Strahlenlose Kamille (Matricaria discoidea) oder Echte
Strandkamille (Matricaria maritima).
Nicht ausreichend bekämpfbar: Echte Kamille (Matricaria chamomilla), Spitzwegerich (pflantago lanceolata),
Wintergerste (Hordeum vulgare) oder Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius).
Mehrjährige Unkräuter wie zum Beispiel Löwenzahn, Klee, Wegericharten oder Schachtelhalm werden nur im Jugendstadium erfasst,
sind daher nicht nachhaltig bekämpfbar beziehungsweise kann eine weitere Spritzung notwendig sein da Wiederaustrieb möglich ist.
(Wiederaustrieb möglich)
Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat wirkt als nicht selektives Blattkontakt-herbizid auf praktisch alle grünen, wachsenden Pflanzen.
Es bewirkt eine rasche Vertrocknung der behandelten Pflanzen.
Das Mittel bricht die oberste Schutzschicht auf, die Zellen werden somit undicht, das Gewebe trocknet ein und stirbt ab.
Das Ergebnis dieser Wirkung ist bereits 1-3 Stunden nach der Behandlung sichtbar.
Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat ist ein vielseitiger Unkrautvernichter zur Behandlung unerwünschter Vegetation.
Es wird angewendet gegen Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen und in Ziergehölzen.
Bei Ziergehölzen kann die Behandlung rund um den Stamm durchgeführt werden, wenn die Gehölze bereits eine feste Rinde ausgebildet haben.
Nicht bei noch frischen, nicht verholzten Stämmen anwenden.
Oberirdische grüne Pflanzenteile werden von der Behandlung erfasst.
Eine eventuell gepflanzte Nachsaat sollte erst am darauf folgenden Tag durchgeführt werden.
Das Produkt zerstört alle grünen Pflanzenteile.
Pflanzen, die nicht bekämpft werden sollen, darunter auch Rasen, nicht behandeln.
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Für den besten Behandlungserfolg sollen daher noch junge Unkräuter zu Beginn des Wachstums behandelt werden, bis zu 10 cm Wuchshöhe.
Falls die Pflanzen nach einer Behandlung noch nicht abgestorben sind, die Behandlung nach 14 Tagen wiederholen.
Aufwandmenge: 2,3 ml/m² in maximal 30 ml/m² Wasser (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²)
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Schadorganismus/Zweckbestimmung:
Zweikeimblättrige Unkräuter.
Kulturen:
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland#), Ziergehölze (Zierpflanzenbau)
Einsatzgebiet und Anwendungsbereich:
Freiland Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe.
Anwendungstechnik:
Spritzen, mit Spritzschirm.
Einzelpflanzenbehandlung.
Max. 4 Anwendungen pro Kultur bzw. je Jahr im zeitlichen Abstand von mindestens 7 Tagen.
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
• Gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen.
Die Unkräuter zur Gänze einsprühen, bis die Flüssigkeit noch nicht abzutropfen beginnt.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
• Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe:
Dosierungsbeispiel gegen Unkraut:
Für ca. einen Liter Spritzbrühe (ausreichend für 33 m²) 76 ml Produktkonzentrat in das Spritzbehältnis füllen.
Danach den Dosierbecher mit klarem Wasser befüllen und dieses Spülwasser in den Spritzbehälter geben.
Anschließend mit der restlichen fehlenden Wassermenge auf einen Liter auffüllen.
• Reinigung des Sprühgerätes Sofort nach der Verwendung das Sprühgerät mit Wasser dreimal nacheinander durchspülen,
die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Sprühbelages auf die behandelte Fläche mittels Sprühgerät
ausbringen.
Vorsichtsmaßnahmen:
Sprühnebel nicht einatmen.
Verschüttungen sofort abwaschen.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Erste Hilfe:
Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten Gebrauch reinigen.
Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser abwaschen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Kontaktlinsen falls vorhanden entfernen.
Nach Einatmen die betroffene Person an die frische Luft bringen.
Bei Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken den Mund mit Wasser ausspülen.
Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind
die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie
die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse
oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.
Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Jeden unnötigen
Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits-schäden führen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder
rauchen. Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Hinweise zum Schutz des Anwenders: Für Kinder und
Haustiere unzugänglich aufbewahren. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Jeden
unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Langärmeliges Hemd, lange Hose und
festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen,
trinken oder rauchen. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Hinweise zum Schutz der Umwelt: Das Mittel wird als schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und Fischnährtiere. Das Mittel wird bis zu der
höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Zum
Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster
(Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Keine Anwendung, wenn Gefahr der
Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer besteht. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu
Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet
werden. Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe: Beschmutzte Kleidung ablegen und vor Wiedergebrauch waschen. Nach Hautkontakt sofort mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt sofort mit viel Wasser mehrere Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt aufsuchen. Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen hervorrufen. Sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Zulassungsnummer DE: 00A107-00
Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: 565,5 g/l Pelargonsäure
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise: H-Sätze: H315 - Verursacht Hautreizungen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H412 - Schädlich für
Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise: P-Sätze: P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf
nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P264 - Nach Gebrauch die Hände,
Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Schutzkleidung,
Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 - BEI
KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter spülen. P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 - Kontaminierte
Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt und Behälter einer
Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften
zuführen.
Ergänzendes Kennzeichnungselement: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). SPe4: Zum Schutz von
(Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in
anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Das Ausbringen auf versiegelten Flächen (Nichtkulturland) auf privaten oder öffentlichen Flächen wie zum Beispiel zur Unkrautbekämpfung auf Wegen,
Parkflächen und Plätzen ist hingegen untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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