20g Substral Naturen®RaupenEX Schädlingsfrei Ca

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  • CEL65350
 20 g  Substral Naturen®RaupenEX Schädlingsfrei Careo Eco  ... mehr
Produktinformationen "20g Substral Naturen®RaupenEX Schädlingsfrei Ca"
 20 g
 Substral Naturen®RaupenEX Schädlingsfrei Careo Eco
 
HIGHLIGHTS:
Hochwirksames biologisches Präparat gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Buchsbaum, sowie Eulenarten (jeweils frühe
Larvenstadien) an Kohlgemüse und Traubenwickler an Wein; Auf Basis von Bacillus thuringiensis; Vorportioniert in praktischen
Einzelsäckchen; Zum Spritzen
KURZTEXT:
SUBSTRAL® RaupenEx Schädlingsfrei CAREO® ECO ist ein Insektizid zur biologischen Bekämpfung von Buchsbaumzünsler und
freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau.
BESCHREIBUNG:
SUBSTRAL® RaupenEx Schädlingsfrei CAREO® ECO ist ein Insektizid zur biologischen Bekämpfung von Buchsbaumzünsler und
freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Anwendung durch nichtberufliche Anwender
zulässig. Anwendungsart: Spritzen Freifressende Schmetterlingsraupen bedeutet, dass die Raupen sich auf der Oberfläche der Pflanzen
frei bewegen und nicht innerhalb der Pflanzenteile leben. Sie fressen z.B. die Blätter, Stiele und/oder Früchte.Von der Zulassungsbehörde
festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen • Weinreben*: Traubenwickler (sog. Heu- und Sauerwurm) • Kernobst*:
Freifressende Schmetterlingsraupen • Zierpflanzen: Eulenraupen + Schmetterlingsraupen (z.B. Zünsler) • Kohlgemüse*: Freifressende
Schmetterlingsraupen *Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
GEBRAUCHSANLEITUNG:
Anwendungsart: Spritzen; Grunddosierung: Inhalt von 1 Säckchen (2,5 g) in 2,5 Liter Wasser auflösen. Detaillierte Anwendungshinweise
siehe beiliegendes Merkblatt.
ZUSÄTZLICHER TEXT:
Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von
Sensibilisierungsreaktionen enthalten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit dem
Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Hinweise zum Schutz der Umwelt: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch
für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendungsbestimmung,
mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Die Anwendung des Mittels in oder
unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu
einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge
oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird
als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Aufgrund der Selektivität des Mittels werden
Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in
Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge
über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Erste Hilfe: Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten Gebrauch reinigen. Bei
Hautkontakt sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mindestens 10-15 Minuten mit viel
Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt hinzuziehen. Kontaktlinsen falls vorhanden
entfernen. Nach Einatmen die betroffene Person an die frische Luft bringen. Warm und ruhig halten. Bei Auftreten von Symptomen einen
Arzt aufsuchen. Bei Verschlucken den Mund mit Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. Eine bewusstlose Person nie zum
Erbrechen reizen oder ihr etwas durch den Mund einflößen. Lagerung: Kühl und trocken lagern. Im Originalbehälter an einem gut
belüfteten Ort aufbewahren. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Entsorgung: Altbestände und Reste nicht mit
dem Hausmüll, über das WC oder die Kanalisation entsorgen. Sonderabfallsammler übergeben. Faltschachtel der Wiederverwertung
zuführen. Der Wirkstoff entspricht der Verordnung EG 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion GHS07, Achtung! |
Verursacht schwere Augenreizung. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält
Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei
Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT
DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. MERKBLATT: SUBSTRAL® RaupenEx Schädlingsfrei CAREO ECO® ist ein
Insektizid zur biologischen Bekämpfung von Buchsbaumzünsler und freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und
Zierpflanzenbau. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete u.
-bestimmungen: Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen Anwendungsart: Spritzen
Anwendungsbereich Kohlgemüse: Gemüsebau (Freiland, HuK) | Freifressende Schmetterlingsraupen, ausgenommen Eulenraupen
(Noctuidae) | 6 g in mind. 6 l Wasser für 100 qm ; Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 6 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6. |
Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 - L3 Wartezeit: 9 Tage *Kernobst: Obstbau
(Freiland, HuK) | Freifressende Schmetterlingsraupen | 5 g in mind. 5 l Wasser für 100 qm und pro m Kronenhöhe, max. 15 g für 100 qm |
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 4 für die Kultur bzw. je Jahr max. 4. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab
Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 - L2 ; Wartezeit: 5 Tage Weinreben°°: Nutzung als Tafel- und Keltertraube Weinbau
(Freiland, HuK) | Einbindiger Traubenwickler [Eupoecilia ambiguella], Bekreuzter Traubenwickler [Lobesia botrana] | Max. 16 g in 10 l
Wasser für 100 qm (Berechnungsbasis); Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 3 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6 | Nach
Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 - L2 1. Generation; Stadium Kultur: ab 3
Laubblätter entfaltet; Wartezeit: 6 Tage **Zierpflanzen°,°°°: Zierpflanzenbau (Freiland, Erwerbsanbau) | Freifressende
Schmetterlingsraupen, ausgenommen Eulenraupen (Noctuidae) | 6 g in 6 l Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 9 g in 9 l Wasser;
(Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm); 12 g in 12 l Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm) für 100 qm Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung
max. 6 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. **Zierpflanzen°,°°°: Zierpflanzenbau (Freiland, Erwerbsanbau) |
Eulenraupen (Noctuidae) | 10 g in 6 l Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm); 15 g in 9 l Wasser (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm); 20 g in 12 l
Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm); für 100 qm; Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 5 für die Kultur bzw. je Jahr max. 5 |
Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 - L4; Wartezeit: Die Festsetzung einer
Wartezeit ist ohne Bedeutung. Weinreben°° Nutzung als Tafel- und Keltertraube; Weinbau (Freiland, HuK) | Einbindiger Traubenwickler
[Eupoecilia ambiguella], Bekreuzter Traubenwickler [Lobesia botrana] | Max. 16 g in 10 l Wasser für 100 qm (Berechnungsbasis).;
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 3 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf ab
Schlüpfen der ersten Larven. Von Larvenstadium L1 bis Larvenstadium L2 2. und 3. Generation.; Stadium Kultur: Ab Beeren sind
schrotkorngroß; Trauben beginnen sich abzusenken. °Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 °°In Abhängigkeit von der
Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze wird Aufwandmenge festgelegt: 4 g/100 qm: Basisaufwand 8 g/100 qm:
Entwicklungsstadium: 61 (bis Fruchtansatz) 12 g/100 qm: Entwicklungsstadium: 71 (ab Fruchtansatz) 16 g/100 qm: Entwicklungsstadium: 75
°°°Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die
Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. *Auflagen im Obstbau (Kernobst, Freiland, HuK):
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik
noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem
Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an
Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m
nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Flächen angelegt worden sind. siehe Anwendung: 1, 6. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: 50% : 5m; 75% : 5m; 90% * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber
einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10m **Auflagen im Zierpflanzenbau (Zierpflanzen, Freiland, Erwerbsanbau):
NT104 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmin-dernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein
Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die
Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet
erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an
Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m
nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für: Pflanzenhöhe über 125 cm. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in
Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14.
Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den
unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu
Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Abstand: Pflanzenhöhe
50 bis 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% * Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% bzw. Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125
cm: 50% : 5m 75%* 90% * Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 50% : 5m 75%: 5m; 90% (Anwendung gegem Eulenarten (Noctuidae))
*NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten
genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden. Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m bzw., Abstand:
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 10 m Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m (Anwendung gegem Eulenarten (Noctuidae). NW642: Die
Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG).
Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gültig für: Pflanzenhöhe bis 50 cm
PRODUKT HINWEISE:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.
Deutschland: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung
durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Ursprungsland: Polen
Zolltarifnummer: 38089190
Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: Bacillus thuringiensis var. aizawai
Enthält keine Stoffe, die im REACH-Anhang XIV (Zulassungsliste) gelistet sind
Zolltarifnummer: 38089190
Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: Bacillus thuringiensis var. aizawai
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise: H-Sätze: H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise: P-Sätze: P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf
nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken
oder rauchen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P337+P313 - Bei anhaltender
Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzendes Kennzeichnungselement: EUH208 - Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gefahrenstoff
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